Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Klage — (lat. actĭo), die Geltendmachung eines Zivilanspruchs seitens des Klägers gege den Beklagten vor dem Richter, verlangt entweder, daß der Beklagte verurteilt werde, etwas zu tun oder zu dulden oder zu unterlassen, oder begehrt bloße Feststellung… … Kleines Konversations-Lexikon
Klage — Klage, über gefährdete, verletzte, streitige Rechte, den Gerichten vorgetragen mit der Bitte um Entscheidung u. Schutz. Dem Inhalt nach hat jedes Rechtsverhältniß seine besondere K. (actio), entweder bestimmt benannt wie Darlehens , Pfand ,… … Herders Conversations-Lexikon
Klage (Verhalten) — Maria, Johannes und Frauen aus Galilea beklagen den Tod Christi. Gemälde von Hans Memling aus dem späten 15. Jahrhundert. Eine Klage im Sinne der Kulturwissenschaft und der Psychologie ist eine soziale Handlung, die darin besteht, dass ein Mensch … Deutsch Wikipedia
Stern-Klage — Die Sexismus Klage (auch Stern Klage) war eine erfolglose Klage auf Unterlassen, die Frauenrechtlerinnen im Jahr 1978 einreichten, um der Zeitschrift Stern aus ihrer Sicht sexistische Darstellungen verbieten zu lassen. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Sexismus-Klage — Die Sexismus Klage (auch Stern Klage) war eine erfolglose Klage auf Unterlassen, die Frauenrechtlerinnen im Jahr 1978 einreichten, um der Zeitschrift Stern aus ihrer Sicht sexistische Darstellungen verbieten zu lassen. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Dingliche Klage — (Actio in rem), im weitern Sinn im Gegensatze zur Klage aus einer Obligation eine jede Klage, bei der die Person des Beklagten nicht schon durch den Bestand eines Rechtsverhältnisses gegeben ist, sondern sich durch die Verletzung oder Bestreitung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Actio — (lat.), 1) Handlung, Bewegung; 2) (Rechtsw.), Forderung, u. Handlung, um eine Forderung im Proceßwege selbständig geltend zu machen, daher das Jus actionum, nach dem System der altrömischen Juristen, mit den Obligationen, als Recht der… … Pierer's Universal-Lexikon
Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… … Pierer's Universal-Lexikon
Legät — (lat. Legatum, Vermächtniß), eine letztwillige[213] Verfügung, durch welche Jemandem auf Kosten des Nachlasses des Verstorbenen ein vermögensrechtlicher Vortheil zugewendet wird. Der Bedachte heißt Legatār od. Honorirter (Legatarius, Honoratus),… … Pierer's Universal-Lexikon